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Erstgespräche

Die Erstgespräche bestehen aus drei separaten Einheiten á 50 Minuten. Diese sind Voraussetzung für weiterführende therapeutische Interventionen.

Kontrolltermine

Eine Einheit (á 30 bzw. á 60 Minuten)
Patient*innen wird in der Regel eine Kombination von psychiatrischen und psychotherapeutischen Methoden empfohlen. Falls ich die Psychotherapie nicht selbst anbieten kann, werde ich Ihnen eine/n KollegIn/en aus meinem Netzwerk empfehlen.

Profil

Diagnostik

  • Klinische Diagnose nach ICD-10, DSM-5
  • Berücksichtigung psychiatrischer und somatischer Komorbiditäten
  • Differenzierte Diagnostik Affektiver Störungen (Depression, Bipolare Störung, Burnout, Zyklothymie)
  • Laborbestimmung von Blut: Schilddrüsenfunktion, Plasmaspiegelkontrolle von Psychopharmaka in Zusammenarbeit mit Instituten für Labormedizin
  • Neurobiologische Abklärung: Elektroenzephalografie (EEG), Magnetresonanztomografie (MRT) in Zusammenarbeit mit Instituten für Radiologie
  • Erfassung der kognitiven Funktion in Zusammenarbeit mit klinischen Psycholog*innen
  • Persönlichkeitsdiagnostik nach Prof. Dr. Otto Kernberg
  • Entwicklungsanamnese
  • Familienanamnese
  • Sozialanamnese
  • Gender-spezifische Diagnostik
  • Erfassung der bisherigen Krankengeschichte und Evaluation bereits etablierter therapeutischer Strategien

Therapie

  • Psychopharmakologie
  • Evidenzbasierte Information und Medikation
  • Monitoring der Tolerabilität (EKG, Blutdruck, Gewicht, Labor)
  • Erfassung subjektiver Psychopharmaka Effekte
  • Management von Interaktionen
  • Plasmaspiegel-orientierte Dosierung
  • Gender-spezifische Therapie

Psychotherapeutische Medizin

  • Psychotherapeutische Medizin entsprechend psychoanalytisch orientierter Psychotherapie

Somatische Medizin

Zusammenarbeit mit Fachärzt*innen aus diversen Disziplinen (Innere Medizin, Neurologie, Dermatologie, Gynäkologie, Orthopädie)

FAQ

Was kostet eine Therapieeinheit?
Fragen zu den aktuellen Honorarsätzen sind ausschließlich per Email möglich.

Gibt es eine Erstattung für die Therapie?
Ja, die Therapie in meiner Wahlordination wird erstattet. Die Höhe der Erstattung variiert je nach Krankenkasse. Ganze Einheiten werden von der ÖGK Wien mit Euro 77,-, der SVS Wien mit Euro 155,61,- und der BVAEB Wien mit Euro 133,60,- erstattet.
Detaillierte Informationen zur Erstattung werden per Email vermittelt und erfolgen im Rahmen der Erstgespräche. Dr. Gerald Pail kann Ihre Honorarnote online bei den staatlichen Versicherungen (BVA, ÖGK, SVS) für Sie einreichen. In diesem Fall wird der erstattete Betrag innerhalb einer Woche direkt auf Ihr Konto gebucht werden. Telemedizin-Termine werden von den Krankenkassen äquivalent zu Präsenzterminen erstattet.

Muss eine versäumte Einheit bezahlt werden?
Ich arbeite mit einer Absageregelung, die eine kostenfreie Absage bis maximal 48 Stunden vor der Einheit per Email oder SMS Nachricht vorsieht. Sollten Sie kurzfristiger oder gar nicht absagen, verrechne ich ein Ersatzhonorar. Die Besprechung von nicht wahrgenommenen Einheiten ist Teil des therapeutischen Prozesses.

Kann ich die Behandlung mit Psychopharmaka ablehnen?
Die Verordnung von Psychopharmaka ist unter genau definierten Voraussetzungen angezeigt. Es erfolgt eine ausführliche Beratung über potenzielle Haupt- und Nebenwirkungen. Patient*innen können eine Verordnung trotz Indikation natürlich ablehnen. Allerdings kann es im Falle einer schwergradigen Erkrankung sein, dass ich die Verantwortung über die Behandlung in der Folge nicht mehr übernehmen kann.

Welche Nebenwirkungen sind zu erwarten?
Ein wesentliches Ziel der Therapie ist es, das Auftreten von Nebenwirkungen zu minimieren. Die spezifische Wirkung eines Medikamentes ist jedoch für den Einzelfall nicht sicher vorhersehbar, daher kann eine wirksame und nebenwirkungsfreie Einstellung nur im intensiven Austausch zwischen Patient*in und mir entwickelt werden. Auch psychotherapeutische Interventionen können Nebenwirkungen induzieren.

Machen Psychopharmaka abhängig?
Von sieben Gruppen an Psychopharmaka induzieren nur die Gruppen Tranquilizer (Benzodiazepine) und Hypnotika eine signifikante Abhängigkeit. Daher wird auf die Verordnung dieser mit Ausnahme von Entzugstherapien und Notfällen verzichtet.